Kfz Versicherung in Rheinland-Pfalz

 

Die richtige Autoversicherung finden

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

Kfz Versicherungen kommen generell im Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden Dritter auf. Die Kaskoversicherung reguliert hingegen Schäden am eigenen Auto. Mit einer Teilkaskoversicherung ist Ihr Auto gegen nicht beeinflussbare Risiken wie z.B. Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch Haarwildunfälle versichert. Die Vollkaskoversicherung deckt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn diese selbst verursacht sind oder der Schadenverursacher nicht zu ermitteln ist.

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Kfz Versicherung: Haftpflicht

Im Falle eines Schadens müsste der Schädiger ohne Autoversicherung mit seinem gesamten Vermögen haften. Die Haftpflichtversicherung springt bis zur festgelegten Versicherungssumme bei Schadenersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für einen Fahrzeughalter, wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Der Sinn derartiger Kfz Versicherungen ist die Absicherung des Versicherten gegen Schadensersatzansprüche Dritter, beispielsweise Verkehrsopfern.

Kfz Versicherung: Teilkasko

Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung kommt generell für höherwertige ältere Autos in Frage. Zudem macht es Sinn, im Einzelfall zu checken, ob die Versicherungsbeiträge Ihrer Kfz-Versicherung im Laufe der Jahre im Verhältnis zum Restwert des Autos nicht zu teuer werden. Darüber hinaus eignet sich die Teilkasko um zusätzliche, ausgewählte Risiken wie Hagel oder Diebstahl abzusichern.

Kfz Versicherung: Vollkasko

Mit einer Kaskoversicherung genießt der Versicherte finanziellen Schutz bei der Beschädigung, dem Verlust oder der Zerstörung seines Fahrzeugs inklusive der befestigten und verschlossenen Zubehörteile. Die Beitragshöhe richtet sich auch immer nach dem Fahrzeugtyp. Bei der Vollkaskoversicherung sind bös- oder mutwillige Schäden durch Dritte und durch Unfälle abgedeckt, sowie alle Gefahren, die in der Teilkaskoversicherung erwähnt werden. Dazu zählen, Diebstahl, Brand oder Explosion, Sturm, Überschwemmung, Hagel und Blitzschlag, Haarwild und Glasbruch. Die Versicherung ersetzt dem Versicherten bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung maximal den Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Selbstbehaltes.

Autoschutzbrief

Ein Autoschutzbrief macht immer nur dann Sinn, wenn Sie im Falle eines Unfalls oder einer Panne zusätzliche Serviceleistungen (z.B. Abschleppen) von einem Versicherer in Anspruch nehmen möchten. Prüfen Sie stets vorher, ob diverse Leistungen nicht durch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder durch die Mobilitätsgarantie eines Fahrzeug Herstellers bereits gegeben sind. Der Autoschutzbrief ist häufig in einer Kfz-Haftpflichtversicherung inkludiert und muss nicht separat abgeschlossen werden.

Insassenunfall-Versicherung

Eine Insassenunfallversicherung tritt immer dann in Kraft, wenn ein Insasse Ihres Fahrzeugs geschädigt wird. Insassen sind jedoch bereits über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers versichert, der Fahrer besser über eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung. Somit benötigt man diese Versicherung eigentlich nicht.

Tipp: Auf dieser Versicherung-Infoseite finden Sie Informationen und Online-Vergleich zum Thema Krankenzusatzversicherung.

 

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Bei Unfällen richtig reagieren